Fachoberschule
Der Ausbildungsabschnitt I (A-Form) vermittelt eine berufliche Grundbildung und bereitet auf die Anforderungen des Ausbildungsabschnittes II vor.
Wer eine abgeschlossene - dem Schwerpunkt entsprechende - betriebliche Ausbildung nachweist, kann den Ausbildungsabschnitt I überspringen.
Der Ausbildungsabschnitt II führt über eine Abschlussprüfung zur allgemeinen
F A C H H O C H S C H U L R E I F E.
Zur Vorbereitung auf die Fachhochschulreifeprüfung wird Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern und in den Themen- und Aufgabenfeldern des beruflichen Lernbereichs erteilt.
Das Fachhochschulreifezeugnis eröffnet den Zugang zu allen Fachrichtungen der Fachhochschulen bzw. Gesamthochschulen und erfüllt die Voraussetzungen für den Eintritt in eine mittlere/gehobene Beamtenlaufbahn.
Wer eine anspruchsvolle betriebliche Ausbildung anstrebt, wird mit dem Abschlusszeugnis der Fachoberschule seine Einstellungschancen erheblich verbessern.
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Zusatzinformation zur Studienberechtigung
Aufgrund des § 54 Hessisches Hochschulgesetz (2009) berechtigt die Fachhochschulreife zu einem Studium an einer Fachhochschule oder in einem gestuften Studiengang an einer Universität.
Das bedeutet:
Mit einer in Hessen erworbenen (oder anerkannten) Fachhochschulreife (Abschluss der FOS) kann man in Hessen jedes Bachelorstudium beginnen (an das sich dann auch ein Masterstudium anschließen kann).
Dies gilt jedoch nicht für Studiengänge mit Staatsexamen (Lehramt) oder mit Diplom- bzw. Magisterabschluss.
Ob andere Bundesländer eine vergleichbare Öffnung vorsehen, muss durch die dortige Rechtslage geklärt werden.