Fachoberschule Fachrichtung TechnikSchwerpunkt: Maschinenbau A- und B-Form
Steckbrief
Eingangsvoraussetzung
mittlerer Abschluss bei zweijähriger Dauer (A-Form)
mittlerer Abschluss und betriebliche Ausbildung bei einjähriger Dauer (B-Form)
Ausbildungsziel: allgemeine Fachhochschulreife
Der Ausbildungsabschnitt I (A-Form) vermittelt eine berufliche Grundbildung und bereitet auf die Anforderungen des Ausbildungsabschnittes II vor.
Wer eine abgeschlossene - dem Schwerpunkt entsprechende - betriebliche Ausbildung nachweist, kann den Ausbildungsabschnitt I überspringen.
Der Ausbildungsabschnitt II führt über eine Abschlussprüfung zur allgemeinen
F A C H H O C H S C H U L R E I F E.
Zur Vorbereitung auf die Fachhochschulreifeprüfung wird Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern und in den Themen- und Aufgabenfeldern des beruflichen Lernbereichs erteilt.
Das Fachhochschulreifezeugnis eröffnet den Zugang zu allen Fachrichtungen der Fachhochschulen bzw. Gesamthochschulen und erfüllt die Voraussetzungen für den Eintritt in eine mittlere/gehobene Beamtenlaufbahn.
Wer eine anspruchsvolle betriebliche Ausbildung, z. B. als Industriemechaniker, Werkzeugmechniker, Zerspanungsmechnaiker, Fertigungsmechaniker u. a. anstrebt, wird mit dem Abschlusszeugnis der Fachoberschule seine Einstellungschancen erheblich verbessern.
Die Aufnahme in die Fachoberschule des Ausbildungsabschnitts I setzt einen mittleren Abschluss voraus. Bei Bewerbern mit dem Abschlusszeugnis der Realschule oder der „Zweijährigen Berufsfachschule“ bzw. einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis müssen im Abschlusszeugnis in zwei der Fächer
Deutsch, Englisch, Mathematik
mindestens befriedigende Leistungen und in dem verbleibenden Fach mindestens ausreichende Leistungen oder der qualifizierende Realschulabschluss nachgewiesen werden.
Bewerber, die mit dem Halbjahreszeugnis die geforderten Leistungen nicht nachweisen können, teilen uns ihr Interesse an einem Fachoberschulplatz mit, werden in die Interessentenliste aufgenommen und können – sofern noch freie Plätze zur Verfügung stehen – nach Vorlage des Abschlusszeugnisses aufgenommen werden.
Bewerber einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Schulform benötigen das Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe.
Die Aufnahmevoraussetzungen in den Ausbildungsabschnitt II können durch unterschiedliche Nachweise erfüllt werden. Interessenten wenden sich diesbezüglich bitte an eines unserer angegebenen Büros.
Die Fachoberschule mit dem Schwerpunkt Maschinenbau führen wir am Standort
Frankenberg.
Bis zum 31. März sind über die zurzeit besuchte Schule einzureichen:
- Anmeldeformular
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10 bzw. 11 der Berufsfachschule, die zum mittleren Abschluss führt
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Lichtbild
Bewerber, die bereits das Abschlusszeugnis der mittleren Reife mit den geforderten Noten besitzen, müssen sich ebenfalls in diesem Zeitraum bewerben, um sicherzustellen, dass sie in das laufende Aufnahmeverfahren einbezogen werden.
Anmeldungen sind jederzeit möglich, sollten aber bis zum 31. März vorliegen. Die Zusagen für die Einsteiger in diese Form müssen unabhängig von der A-Form erteilt werden, da die Betreffenden in der Regel Kündigungsfristen zu beachten haben.
Für den Bereich der Berufsschule besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.
Eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) ist im Rahmen der allgemeinen Bewilligungsbedingungen für „Direkteinsteiger“ in den Ausbildungsabschnitt II möglich.
Die Förderungsmöglichkeit für Einsteiger in den Ausbildungsabschnitt I muss im Einzelfall mit dem BAFöG-Amt geklärt werden.
Rahmenstundentafel
1. PflichtbereichSchwerpunktübergreifend
Fach | Stufe 11 | Stufe 12 |
Deutsch | 80 | 160 |
Politik und Wirtschaft | 40 | 80 |
Englisch | 80 | 160 |
Mathematik | 80 | 160 |
Biologie* | 40* | |
Chemie* | 40* | |
Physik* | 40* | |
Religionslehre/Ethik | 80 | |
Sport | 40 | |
* Zwei der Fächer Biologie, Chemie oder Physik mit je 40 Std. |
Schwerpunktbezogener Ausbildungsabschnitt I - Beruflicher Lernbereich
Themen und Aufgabenfelder | |
Pflichtbereich | |
1. Funktionszusammenhänge in technischen Systemen | 60 Std. |
2. Informationsquellen und Arbeitsmethoden | 60 Std. |
3. Fertigungsprozesse | 40 Std. |
Fachpraktische Ausbildung: Praktikum im Betrieb | * |
Wahlpflichtbereich | |
4. Lern- und Arbeitsprozesse 5. Qualitätsmanagementsysteme |
40 Std. |
Ausbildungsabschnitt II- Beruflicher Lernbereich
Themen und Aufgabenfelder | |
Pflichtbereich | |
1. Funktionszusammenhänge in technischen Systemen | 100 Std. |
2. IT-Systeme | 80 Std. |
3. Projektarbeit | 100 Std. |
4. Produktionsprozesse | 80 Std. |
Wahlpflichtbereich | |
5.1 Automatisierungssysteme zur Unterstützung technischer Prozesse 5.2 Elektrotechnik 5.3 Werkstofftechnik |
40 Std. |
Förderunterricht in den Prüfungsfächern | 40 Std. |
*: Das Praktikum findet an drei Wochentagen - in der Regel Montag, Dienstag, Mittwoch – statt. Der Praktikumsplatz wird von den Schülern und Schülerinnen selbst gesucht. Die Zusage des Praktikumsbetriebes muss der Hans-Viessmann-Schule bis zum 15. Mai vorliegen.